Allgmeine Geschäftsbedingungen
01.Geltungsbereich
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
02. Angebote und Vertragsabschluß
1. Angebote in Prospekten, Werbeanzeigen, Preislisten etc. sind freibleibend und unverbindlich. An spezielle Angebote halten wir uns 90 Tage gebunden.
2. Aufträge und Bestellungen bedürfen ihrer Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung. Diese erfolgt in der Regel durch Auftragsbestätigung oder Rechnung oder bei Kaufverträgen auch durch Übergabe der Ware.
3. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
03. Preise
1. Es gelten die bei Vertragsabschluß laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung gültigen bzw. bestätigten Preise. Sollten Lieferung oder Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgen, behalten wir uns eine angemessene Erhöhung des Entgeltes vor.
2. Die Preise für Warenlieferung gelten inklusiv Verpackung, frei ab Unternehmen. Versandkosten trägt der Käufer bei einem Warenwert unter 250,– EURO.
04. Lieferung und Leistungszeit
1. Die von uns angegebenen Liefer- oder Leistungszeiten sind annähernd. Der Auftraggeber bzw. Besteller ist erst nach der schriftlichen Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzug sind, ausgenommen bei Fällen des Vorsatzes unter grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
2. Bei Warenbestellungen, die nicht zum Lagerbestand gehören, ist bei der Bestellung eine Anzahlung fällig.
3. Gerät der Auftraggeber/Besteller mit der Annahme unserer Lieferung/Leistung in Verzug, so sind wir berechtigt, für die bereitgestellten Materialien oder Waren eine Abschlagszahlung in Höhe des Waren- bzw. Materialwertes zu verlangen.
4. Verlegeleistungen werden grundsätzlich nach Aufmass abgerechnet.
05. Gefahrübergang
Der Versand erfolgt ab Unternehmen auf Gefahr des Bestellers.
06. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen bei Aushändigung der Ware bzw. nach erbrachter Leistung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
07. Rücktrittsrecht
Gerät der Auftraggeber/Besteller mit der Zahlung oder vereinbarten Teilzahlung in Verzug, oder werden nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers/Bestellers in Frage stellen (Nichteinlösung von Schecks, Zahlungseinstellungen usw.), so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder weitere Lieferung oder Leistung von der Voraussetzung des Kauf-/Leistungspreises abhängig zu machen.
08. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen unser Eigentum. Erlischt bei Böden oder anderen Lieferungen, die fest mit dem Bauwerk verbunden sind, unser Eigentum durch Einbau oder Verbindung, können wir für unsere Forderungen die Eintragung einer Sicherungshypothek aus Kosten des Auftraggebers/Bestellers verlangen.
09. Gewährleistung
1. Die Gewährleistungen für durch uns erbrachte Verlegeleistungen richten sich nach den Regeln der VOB/B in der jeweils gültigen Fassung.
2. Bei Verkauf oder Lieferung von Waren muss der Käufer die Ware sofort hinsichtlich erkennbarer Mängel prüfen. Jegliche Ersatzansprüche für verarbeitete Materialien entfallen. Im Falle von Mängeln kann lediglich Ersatzlieferung unter angemessener Fristsetzung verlangt werden. Erst nach deren Fehlschlagen kann Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangt werden. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind -ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit- ausgeschlossen.
3. Die Gewährleistungsfrist regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen ab Gefahrübergang.
4. Eine Rücknahme von nicht verbrauchten Materialien erfolgt nur innerhalb von 3 Monaten bei unangebrochenen Gebinden bzw. original verschweißten Packungen. Gefärbte Ware wird nicht zurückgenommen. Eine Rücknahme von Dispersionen, Kleber und Lacke, die im Zeitraum 15.10. bis 15.04. gekauft wurden, kann wegen Frostgefahr nicht erfolgen.
5. Garantieansprüche werden nur bearbeitet sofern NABO Kork-Kleber und -Lacke verarbeitet wurden und die NABO Pflegemittel gemäß der Pflegeanleitung angewendet wurden.
10. Besonderer Hinweis
Die Verwendung von Korkpflegemitteln anderer Hersteller kann unter Umständen dazu führen, dass eine spätere Neuversiegelung der NABO-KORK Fußböden nicht mehr möglich ist.
11. Gewährleistungsausnahmen
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf geringfügige, sich aus der Eigenschaft unserer Naturprodukte Holz und Kork ergebenden Farb- und Maserungsabweichungen vom beim Kauf bzw. der Bestellung vorgelegten Muster.
12. Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Dresden.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
NABO-KORK * An der Walze 12 * 01640 Coswig * Tel. 03523-5331900 .